Mit dem 3. Staatsexamen und der Approbation hast du einen großen Meilenstein erreicht: Du darfst jetzt als Arzt arbeiten und eigenverantwortlich medizinische Entscheidungen treffen. Aber die Approbation ist nur der erste Schritt. Sie qualifiziert dich als Arzt im Allgemeinen. Um jedoch als Facharzt – zum Beispiel in der Chirurgie, Inneren Medizin oder Anästhesie – arbeiten zu dürfen, musst du eine spezialisierte Weiterbildung absolvieren.
Approbation und Arbeitsvertrag:
Ein wichtiger Punkt: Die Approbationsordnung regelt deine ärztliche Zulassung und die Anforderungen an deine Ausbildung und steht somit über deinem Arbeitsvertrag. Dein Arbeitsvertrag bestimmt zwar die Bedingungen deiner Beschäftigung, aber er darf deine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit nicht einschränken. Als approbierter Arzt bist du rechtlich dazu berechtigt, selbstständig medizinische Entscheidungen zu treffen. Kein Arbeitsvertrag darf dir vorschreiben, medizinische Entscheidungen zu treffen, die im Widerspruch zu deiner Verantwortung als Arzt stehen.
Die Rolle der Weiterbildungsordnung in deiner Facharztausbildung
Nach dem Lernen ist vor dem Lernen! Für die Ausbildung als Facharzt ist die erhaltene Approbation unbedingte Bedingung! Als nächstes kommt die Facharztausbildung, diese wird in der Weiterbildungsordnung festgelegt. Aber ACHTUNG! Es gibt eine Bundesweiterbildungsordnung und je Bundesland unterschiedliche WB – Ordnungen, die manchmal im Detail abweichen. Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Inhalte und Fähigkeiten du während deiner Facharztausbildung erlernen musst und wie deine Weiterbildung strukturiert ist. Sie stellt sicher, dass du Schritt für Schritt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbst, um am Ende in deinem Fachgebiet als Facharzt tätig zu sein. Aber es kommt darauf an, in welchem Bundesland du deine Weiterbildung absolvierst. Und acht auch darauf, wenn du in der Zwischenzeit in ein anderes Bundesland umziehst!
Während deiner Weiterbildung stehst du unter der Aufsicht erfahrener Fachärzte (Mentoren), die nach der Weiterbildungsordnung dafür verantwortlich sind, dir die Aufgaben zu übertragen, die deinem Ausbildungsstand entsprechen. Sie entscheiden, welche Tätigkeiten du schon eigenständig übernehmen kannst und wo du noch Anleitung brauchst. Diese Supervision ist nicht nur wichtig für deine Entwicklung, sondern auch für die Sicherheit der Patienten. Nur wenn dein ausbildender Arzt überzeugt ist, dass du die nötigen Fähigkeiten hast, darfst du zunehmend eigenverantwortlich arbeiten.
Diese Facharztweiterbildung dauert in der Regel 5 bis 6 Jahre, je nachdem, welches Fachgebiet du wählst. Während dieser Zeit arbeitest du als Assistenzarzt und sammelst praktische Erfahrungen in deinem Fachbereich. Du rotierst durch verschiedene Stationen und Abteilungen, und dein Weiterbildungsplan ist genau geregelt. Erst nach Abschluss der Weiterbildung und der Facharztprüfung erhältst du die volle Qualifikation, um als Facharzt zu arbeiten.
Facharztweiterbildung: Mehr als nur Lernen!
Die Facharztweiterbildung geht über das hinaus, was du während des Studiums gelernt hast. Sie ist darauf ausgelegt, deine ärztlichen Fähigkeiten weiter zu vertiefen und deine Kenntnisse in der Praxis gezielt anzuwenden. Die Anforderungen sind hoch, aber sie stellen sicher, dass du am Ende als kompetenter Facharzt arbeitest.
Während deiner Weiterbildung wirst du unter Anleitung befugter Ärzte in einer anerkannten Weiterbildungsstätte arbeiten. Deine Fortschritte werden dokumentiert, und am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung, in der dein Wissen und Können getestet werden. Bestehst du diese Prüfung, erhältst du eine Anerkennungsurkunde als Facharzt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der offizielle Nachweis deiner erworbenen Kompetenzen und spielt eine entscheidende Rolle für die Qualitätssicherung in der Patientenversorgung.
„Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Im Interesse der Patienten werden die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen während der Weiterbildung vertieft. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die vertiefende Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der Berufsausübung.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz Weiterbildung zu erhalten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.“